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öffentlich


Entwurf der Friedhofsatzung und Gebührensatzung für die Gemeinde Crottendorf



Sachvortrag:
 
Auf Grund der notwendigen Änderung (Neuerung) der aktuell gültigen Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Walthersdorf (gültig seit 1994) sowie die Satzung über die Benutzung der Leichenhalle der Gemeinde Crottendorf (gültig seit 1993) und die Gebührensatzung zur Benutzung der Leichenhalle in Crottendorf (gültig seit 1993), möchten wir vorberatend die neue Satzung der Gemeinde Crottendorf für das Friedhofs- und Bestattungswesen und die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Crottendorf sowie für die Benutzung der Totenhallen in Crottendorf und Walthersdorf vorstellen. Nach der erstmaligen Überarbeitung und Vorstellung im Gemeinderat im Oktober 2020 begann nun, nach Corona und der Flüchtlingswelle (Ukraine Krieg), dieses Jahr die Herausarbeitung der Details.
 
Frau Enderlein erläutert die Übersicht "Gebührenvergleich verschiedener Friedhöfe" und stellt fest, dass eine Gebührenänderung mehr als notwendig ist, in Anlehnung an die Empfehlung der Kalkulation.
 
Herr Schwalbe:
Kosten ab 2024 sind für Crottendorf?
 
BM
Das wäre unser Vorschlag für den kommunalen Friedhof in Walthersdorf, Crottendorf tangiert nur die Nutzung der Trauerhalle.
Maßgeblich ist hier Reihengrabstätte, Sarg und Urne, um eine Annäherung an Crottendorf zu bringen.
Bei den Friedhofsunterhaltungsgebühren in Höhe von 840,00 € stechen wir schon hervor, aber dort sind alle Kosten einkalkuliert und auch neue Gesetzlichkeiten mit eingeflochten. Wenn ihr allerdings sagt, wir müssen an der einen oder anderen Stelle noch einmal nachjustieren, dann tun wir das.
 
Frau Loos:
Diese Übersicht haben wir nicht gesehen. Wird diese nachgereicht?
 
BM
Ja. Es wurde nicht mit ausgereicht, weil heute nur die Vorberatung stattfindet und im Oktober der Beschluss im Gemeinderat.
 
Frau Loos:
Gleicht die Crottendorfer Kirche auch an?
 
BM:
Dies hat mit uns eigentlich gar nichts zu tun, bis auf die Trauerhalle, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet.
 
Herr Demmler:
1. Gedanke:      Die Satzung wird natürlich in Walthersdorf Aufruhr erzeugen.
2. Gedanke:      Die Todesrate in Walthersdorf wirkt sich wenig auf den Haushalt aus.
3. Gedanke:      Die Wertigkeit der Friedhofs-Unterhaltung im Vergleich zu Crottendorf ist das Dreifache. Man sollte nur geringfügig über Crottendorf hinausgehen.
 
Aber wenn wir es gemeinsam tragen, dann ist es in Ordnung.
 
BM
Ich habe dort gar kein Problem. Ich würde vorschlagen: Schlettau als kommunaler Friedhof - ich habe kein Problem, uns ggf. dorthin zu orientieren. Dann wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr noch etwas reduziert.
 
Herr Fritzsch, R.:
Wir schauen gemeinsam drüber, unterhalten uns in der Fraktion und verständigen uns.
 
BM:
Ich würde noch einmal eine Bitte an Frau Enderlein aussprechen, eine Anfrage an Ev.-luth. Kirche, ob dort Vorhaben anstehen, im Kontext einer Satzungsänderung. Dann werden wir ggf. die eine oder andere Änderung noch einmal vorschlagen.
 
 
 
 
 

 
 



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Gemeinde Crottendorf
Annaberger Straße 230 c, 09474 Crottendorf
Tel.: 037344 765-0
E-Mail: info@crottendorf.de
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