zu TOP 06 zu TOP 08 TOP 07
öffentlich


297/23 Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Crottendorf



Sachvortrag:
 
Auf Grund der notwendigen Änderung (Neuerung) der aktuell gültigen Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Walthersdorf (gültig seit 1994) sowie die Satzung über die Benutzung der Leichenhalle der Gemeinde Crottendorf (gültig seit 1993) und die Gebührensatzung zur Benutzung der Leichenhalle in Crottendorf (gültig seit 1993), möchten wir die neue Satzung der Gemeinde Crottendorf für das Friedhofs- und Bestattungswesen und die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Crottendorf sowie für die Benutzung der Totenhallen in Crottendorf und Walthersdorf beschließen.
 
Nach dem vorberatenden Gemeinderat am 07.09.2023 haben wir uns intensiv mit der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Crottendorf beschäftigt. Die Vergleichstabelle zeigt eine Berechnung, seitens des Gemeinderates gewünschten Vorschlags unter Variante II, mit einer verringerten Friedhofsunterhaltungsgebühr. Ergänzend befindet sich im unteren Tabellenbereich eine Aufrechnung der Gebühren für eine Beerdigung mit der jeweiligen Grabart.
 































Weiterhin haben wir eine Übersicht zur Verdeutlichung der aktuellen Kostensituation im Vergleich mit den beiden Vorschlägen aus der obigen Tabelle vorbereitet. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, der Gebührenvariante I zuzustimmen.







Wir haben ebenfalls das Gespräch mit der Kirchgemeinde Crottendorf gesucht, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Anpassung der Gebührensatzung für Crottendorf geplant ist. Laut Aussage von Herrn Pfarrer Herold ist derzeit keine Änderung geplant, aber es sei eine gute Idee dies nachzuprüfen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Crottendorf sowie für die Totenhallen in Crottendorf und Walthersdorf (Friedhofsgebührensatzung) laut Gebührenverzeichnis Variante I / Variante II (zutreffendes ist zu unterstreichen) laut vorliegendem Wortlaut.

Abstimmungsergebnis Variante I:
 
Beschlussfähigkeit
(Gesetzl.) Mitgliederzahl
16
davon anwesend
10
Abstimmung
dafür
2
dagegen
8
befangen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis Variante II:
 
Beschlussfähigkeit
(Gesetzl.) Mitgliederzahl
16
davon anwesend
10
Abstimmung
dafür
6
dagegen
4
befangen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diskussion vor Beschlussfassung:
 
BM:
Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir uns zurzeit in der HH-Konsolidierung befinden, und der Vergleich zum kommunalen Friedhof in Schlettau durchaus gegeben ist. Aufgrund der historischen Verzögerung ist der Sprung, in Bezug auf die Kostenkorrektur, für Walthersdorf jetzt sehr hoch.
 
BM Martin gibt das Wort in die Runde, mit dem Hinweis, einen Beschluss zu Variante I und einen Beschluss zu Variante II, bei welcher der Unterhalt der Grabstätte maßgeblich reduziert wurde, zu fassen.
 
Herr Demmler:
Wir diskutieren über Variante II. Es sind 2 Dinge, die nicht richtig klar sind: "Unterhaltsgebühr" 600 € zu 255 € in Crottendorf und dann noch einmal 254 € zu 3000 € für pflegevereinfachte Gräber. Dazu hätten wir gerne noch ein paar Informationen.
 
BM:
Zum Unterhalt: Es ist die Frage, was in Crottendorf angesetzt ist, und, wie sehr ist es dort ein politischer Wert? Wir haben die 840 € aufwandsgerecht angelegt. Die 600 € entsprechen dann schon nicht mehr dem Kostenaufwand.
Ich weiß auch nicht, was Crottendorf einkalkuliert - dies ist aber auch nicht unsere Aufgabe. Wir für uns müssen aber kostendeckend rechnen.
Oder wir passen uns an Crottendorf an, aber ehrlich gesagt, das würde ich nicht machen, da wir das Konsolidierungsthema haben.

Herr Schaarschmidt:
Es ist nicht das Mehr bezahlen, sondern um wie viel mehr. Die Walthersdorfer werden vor Tatsachen gestellt. Aber der Tatsache geschuldet, dass wir jahrelang nichts gemacht haben.
Über Variante 1 brauchen wir gar nicht diskutieren, aus meiner Sicht.

Herr Burkert:
Wichtige Frage, die zu klären ist: Wollen wir das kostendeckend machen oder subventionieren?!
Analyse dahingehend ist gemacht worden.
Die Zahlen mit Crottendorf sind nicht wirklich vergleichbar. Auch dort wird sicherlich etwas kommen.
Auch bei dieser Haushaltslage ist es wichtig, kostendeckend zu arbeiten.

Herr R. Fritzsch:
Wir haben zwei Varianten und innerhalb dieser beiden entscheiden wir uns jetzt auch.

 



nach oben
Gemeinde Crottendorf
Annaberger Straße 230 c, 09474 Crottendorf
Tel.: 037344 765-0
E-Mail: info@crottendorf.de
Gemeinde Crottendorf
Annaberger Straße 230 c · 09474 Crottendorf · Tel.: 037344 765-0 · info@crottendorf.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung