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öffentlich


312/24 Befreiungsantrag von den Festsetzungen des B-Plans "Wohngebiet am Sportplatz" betreffend Flurstück 1411/34



Sachvortrag:
 
Im vorgenannten Bebauungsplan "Wohnbebauung am Sportplatz" wurde u.a. die Dachneigung festgesetzt.

Gemäß B-Plan muss in der WA 3 die Dachneigung 30° - 45° betragen. Die Ausführung soll als Walmdach mit einer Dachneigung von 22° ausgeführt werden.
 
Es gab bereits Abweichungen bis zu einer Dachneigung von 13° in der WA 1, dort sind die Dachneigungen auf 25° - 45° festgesetzt.
 
Die Bauherrin bittet um Zustimmung zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich ebenfalls vertretbar.






Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Befreiung zur Unterschreitung der Dachneigung auf 22° für das Flurstück 1411/34 stattzugeben.

Abstimmungsergebnis:
 
Beschlussfähigkeit
(Gesetzl.) Mitgliederzahl
16
davon anwesend
12
Abstimmung
dafür
12
dagegen
0
befangen
0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diskussion
 
Wie steht es um die Bauverpflichtung? Es sind doch einige Grundstücke, die aktuell nicht bebaut werden.
 
BM:
Wir gehen der Sache in diesem Jahr nach. Ich denke, das liegt an der allgemeinen Situation, dass es finanziell nicht so gut stemmbar ist. Als Tendenz: Ich bin sehr dafür, den Eigentümern, im Kontext der Bauverpflichtung, entgegenzukommen.
Wenn wir Grundstücke zurückkaufen müssten, kämen wieder Kosten auf uns zu, die wir momentan nicht leisten können.
 
Hr. Lötzsch, CDU:
Das Einkommen reicht im Moment nicht zum Bauen. Finanzieren ist extrem teuer geworden.
 

 



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Annaberger Straße 230 c, 09474 Crottendorf
Tel.: 037344 765-0
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