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öffentlich


327/24 Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2024



Sachvortrag:
 
Im Zuge der voranschreitenden Haushaltsplanung hat sich herauskristallisiert, das zur Finanzierung der geplanten Investitionen eine Kreditfinanzierung erforderlich wird.
 
Laut §73 SächsGemO, Grundsätze der Einnahmebeschaffung, darf die Gemeinde Kredite nur aufnehmen, wenn andere Finanzierungsquellen vollständig ausgeschöpft sind und dem Finanzbedarf nicht entsprechen.
 
Darunter fällt auch der Bereich der kommunalen Steuern über Grundsteuer A+ B sowie der Gewerbesteuer.
Hierzu veröffentlicht das SMF in regelmäßigen Abständen Durchschnittshebesätze und empfiehlt den Kommunen, diese als Grundlage zu legen. Insbesondere im Kontext weiterer Finanzierungsbedarfe aus einer Kreditfinanzierung prüft die Kommunalaufsicht die Höhe der Hebesätze.
 
Um den Investitionsbedarf, welcher momentan nicht aus den verfügbaren Mittel gedeckt werden kann, abzusichern, ist eine Kreditaufnahme erforderlich.
 
Auf der Folgeseite ist die Entwicklung der Steuerhebesätze dargestellt.
 
Der erforderliche Schritt zu den Durchschnittshebesätzen aus 2023 resultiert in der folgenden Anpassung.
 
                                    Aktuell              Durchschnitt 2023         Neu für 2024                PP
Grundsteuer A              300                  315                              315                              15
Grundsteuer B              410                  427,5 (435 ´24)             427,5                            17,5
Gewerbesteuer              380                  390                              390                              10
 
 
Daraus resultieren Mehreinnahmen für den Haushaltsausgleich in Höhe von 43.340,82 €.
 
Grundsteuer A                   532,89 €
Grundsteuer B              19.458,59 €
Gewerbesteuer              23.349,34 €
 
In der Anlage ist die Auswirkung der Steuererhöhung für den jeweiligen Steuermessbetrag dargestellt.
 
Dieser Schritt ist erforderlich, um zum einen die steigenden Kosten zu kompensieren, aber auch um den momentanen Investitionsbedarf, welcher durch einen großen Umfang an Fördermitteln kofinanziert wird, zu decken.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, für das Haushaltsjahr 2024 für die kommunalen Steuerarten folgende Hebesätze zu verwenden:
 
Grundsteuer A              315
Grundsteuer B              427,5
Gewerbesteuer             390

Abstimmungsergebnis:
 
Beschlussfähigkeit
(Gesetzl.) Mitgliederzahl
16
davon anwesend
12
Abstimmung
dafür
9
dagegen
3
befangen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diskussion vor Beschlussfassung:
 
Andreas Demmler:
Vielleicht kann Frau Richter etwas dazu sagen, wie diese Erhöhung sich in den Einnahmen widerspiegelt.
 
Frau Richter:
Dies würde 43 T€ mehr einbringen, und für die Jahre 2024 + 2025 gelten, damit wir nicht mehr generieren als im laufenden Jahr 2024 - so die gesetzl. Vorgaben. Es soll zu keinen Mehreinnahmen in 2025 für die Kommunen kommen. Es kann durchaus passieren, dass wir im Folgejahr den Hebesatz wieder etwas nach unten korrigieren müssen.
 
Andreas Demmler:
Kommt es zu erhöhten Schlüsselzuweisungen?
 
Frau Richter:
Diese Zahl müssen wir errechnen und nachreichen. Diese bringe ich zum Entwurf mit.
 
Ina Brandt:
Warum bei Grundsteuer B auf "Komma 5"
 
Frau Richter
Dies ist ein Durchschnittswert, der vom Land kommt.
 
Jörg Lötzsch, CDU:
In mir schlagen zwei Herzen: Zum einen der Haushalt der Kommune, auf der anderen Seite wird der Steuerzahler immer mehr belastet. Beim momentanen Unmut wird nicht auf die Zahl an sich geschaut, sondern nur auf die generelle Erhöhung. Weiterhin soll es ja noch die Grundsteuer "C" geben - für bebaute Grundstücke.
 
BM
Das Thema Grundsteuer C ist gleich novelliert wie die Grundsteuer B: Dazu soll es im April, vor der Kommunalwahl, noch einmal eine Regelung geben sowie Beispielhebesätze. Situativ kann es sein, dass weniger gezahlt wird, im Detail aber, kann ein höherer Messbetrag zu Mehrkosten führen. Der Einnahmenansatz ist so gelegt, dass die Einnahmen genauso groß sind wie in 2024.
 
Jörg Lötzsch, CDU:
Das ist eine sehr komplexe Rechnung, das ist klar.
Der Staat greift den Leuten von oben runter immer mehr in die Tasche.
 
Roland Fritzsch:
Ich gehe davon aus, dass, wenn wir den Beschluss fassen, dies den Bürgern auch erklären können: den Zusammenhang, wie es zustande kommt.
 
Jörg Lötzsch, CDU:
Wenn dies nicht so kommt, so erkläre ich es, dann gibt es keine Zulagen vom Staat.
 
BM
Diejenigen, die öfters hier sind, können bestätigen, dass ich bereits zu den Einwohnerversammlungen darauf hingewiesen und diesen Kontext aufgestellt habe, auch im Zusammenhang mit dem Konsolidierungsprozess.
 
Beate Weißer-Lindner:
D.h., wir gehen auf den Durchschnitt der in Sachsen üblich ist? Auch in Hinsicht auf Gewerbe, diese dadurch anzuziehen?
 
BM
Ich glaube, dass sind ganz individuelle Entscheidungen, warum ein Unternehmer hierherkommt. Diese möchte ich auch nicht bewerten. Auf Grund von unserer Lage, haben wir Unternehmen, die aus den unterschiedlichsten Gründen hierhergekommen sind, viele haben den Ortsbezug. Es gibt ganz Wenige, die wirklich von außerhalb gekommen sind.
 
Lötzsch, Jörg, CDU
Wichtiger wäre eine richtige Infrastruktur, damit die Unternehmen sich hier ansiedeln. Nicht unbedingt die Hebesätze.
 
Beate Weißer-Lindner:
Es nicht so, dass wir uns eine Zukunftsperspektive dadurch verbauen, oder?
 
BM
Nein, das glaube ich nicht. Wir orientieren uns an den Nivellierungssätzen.
Wenn es erforderlich sein sollte, bin ich der Letzte, der dort nicht wieder runtergehen möchte.
 
Ronny Walther:
Wie hoch sind die Hebesätze der anderen Kommunen?
 
BM
Diese reichen wir nach.

 



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