Nachtrag für den Jahresabschluss 2022 von offenen Forderungen der Gemeinde Crottendorf:
Bei unten aufgeführtem Schuldner erweist sich der Zahlungseingang als uneinbringliche Forderung.
Finanz- Adresse | Forderungsart | Erlass | Bemerkung 2022 |
992 | Gewerbesteuer und Zinsen aus 2007 | 17.596,00 € | Erlass der gestundeten Gewerbesteuer aus dem Sanierungsjahr 2007, da nunmehr der Sanierungsgewinn feststeht. |
| Gesamt | 17.596,00 € | |
Die Gewerbesteuer wurde seitens der Gemeinde bisher gestundet. Hintergrund war der bis zum 31.12.2022 befristete Besserungsschein zwischen der Sparkasse Erzgebirge und unserem Mandanten. Die endgültige Entscheidung über einen Erlass wurde solange in der Schwebe gehalten, bis feststeht, ob, aufgrund des Besserungsscheins, Zahlungsverpflichtungen entstehen. Denn ebenso wie der Schuldenerlass steuerbefreit ist, so wären Zahlungen aus dem Besserungsschein nicht abziehbar gewesen. Zahlungsverpflichtungen haben sich bis einschließlich 2021 nicht ergeben und ergeben sich auch nicht aufgrund des Jahresabschlusses 2022, welcher bereits der Sparkasse vorgelegt wurde.
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Crottendorf vom 13.03.2018 obliegt dem Gemeinderat der Erlass von offenen Forderungen.
Der Gemeinderat beschließt, die uneinbringliche Forderung in Höhe von
17.596,00 €, gem. § 32 Abs. 3 KomHVO Doppik, zu erlassen.
Beschlussfähigkeit |
(Gesetzl.) Mitgliederzahl | |
davon anwesend | |
Abstimmung |
dafür | |
dagegen | |
befangen | |
Diskussion zur Beschlussvorlage:
Ina Brandt:
Warum hat sich das solange hingezogen?
Frau Junghans:
Es gab immer wieder Besserungsscheine.
BM:
Das Betriebsergebnis, was jetzt vorliegt, ist nicht ausreichend, um dies zu decken. Wir würden mit dem Eintreiben dieser Forderung den nächsten Block setzen. Wir müssten prüfen, was es für Konsequenzen gibt, wenn der Beschluss nicht zustande kommt.
Jörg Lötzsch, CDU:
Ist der Folgebetrieb der gleiche oder gab es eine Änderung der Personen im Handelsregister?
BM:
Wir werden den Fall weiter aufarbeiten und in die Runde geben. Ich würde gut damit zurechtkommen, diesen Beschluss zu vertagen und neu zu beraten.
Der Beschluss wird vertagt - dies gilt hiermit als vereinbart.