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öffentlich


322/23 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B-Plan "Wohnbebauung Am Sportplatz" zum Flurstück 1411/30



Sachvortrag:
 
Das letzte Flurstück 1411/30 im Wohngebiet am Sportplatz soll nun definitiv verkauft und bebaut werden. Die Kaufinteressenten haben sich bereits mit einem Bauträger getroffen.

Im vorgenannten Bebauungsplan "Wohnbebauung am Sportplatz" wurde u.a. die Kniestockhöhe festgesetzt.

Beim gewünschten Haus der zukünftigen Bauherren soll die Kniestockhöhe 1,80 m hoch werden. Im B-Plan ist lediglich ein Kniestock von 0,80 m definiert.

 
Befreiungen wurden bis anhin bis zu 0,50 m Erhöhung genehmigt.
 
Der Interessent bittet um Zustimmung zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB. Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die Abweichung wäre städtebaulich ebenfalls vertretbar und auch unter Würdigung nachbarrechtlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Der Antrag wurde im Technischen Ausschuss vom 27.11.2023 vorgesprochen. Es gab keine Gegenstimmen.

Beschluss:
 

Abstimmungsergebnis:
 
Beschlussfähigkeit
(Gesetzl.) Mitgliederzahl
16
davon anwesend
10
Abstimmung
dafür
10
dagegen
 
befangen
 
 

 



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Tel.: 037344 765-0
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