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öffentlich


345/24 Stellungnahme Raumordnungsplan Wind



Sachvortrag:
 
Die Anfrage zur Stellungnahme zum Raumordnungsplan Wind (ROPW) ist bis zum 05.04.2024 an den Planungsverband Region Chemnitz zu beantworten. Der Planungsverband hat für die Ausweisung von Flächen zur Windenergiegewinnung folgende Aspekte berücksichtigt.
 
·         Abstand von der geschlossenen Bebauung 1.000 m
·         Abstand von einzelnen Wohnhäusern, insbesondere im Außenbereich 600 m
·         Sondergesetzliche Regelungen - Abstände Schiene, Hochspannungsleitungen etc.
·         Abstände zu Naturschutzgebieten etc.
 
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens 2% der Fläche, bezogen auf den Planungsverband, für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung gestellt werden muss. Der Plan weist unter obigen Gesichtspunkten eine Fläche von 4,6% aus. Bezogen auf den Flächenumgriff des Erzgebirgskreises werden 7,9% der Fläche ausgewiesen.
Kann der ROPW die geforderte Mindestfläche von 2% ausweisen, stehen die Chancen gut, dass der Plan rechtswirksam wird. Damit beschränkt sich das Baurecht für Windenergieanlagen dann ausschließlich auf solche Gebiete. Wird die Rechtswirksamkeit bis 31.12.2027 nicht erreicht, gelten lediglich die 600 m Abstand zu Wohngebäuden sowie die sondergesetzlichen Regelungen. Dabei stünden dann 11% der Flächen zur Verfügung.
 
Für die Gemeinde Crottendorf sind die folgenden Flächen für die Ausweisung als Suchraumflächen vorgesehen.

 
Dabei können folgende Gebiete eingeteilt werden: Liebenstein - A, Schießberg - B, Staatswald - C, Unterbecken - D, Scheibenberger Heide - E und der Bereich auf dem Oberbecken - F.
 
 
Für die Einschätzung der entsprechenden Größe wurde folgende Karte erarbeitet: Die roten Flächen betreffen die Suchraumflächen in der Gemarkung Crottendorf, die blauen Flächen die der jeweiligen Nachbarkommunen. Die grüne Fläche wird als Korrekturwert der Beckenanlage am Oberbecken korrigiert.

Die Gesamtfläche der Gemeinde Crottendorf beläuft sich auf 36,42 km². Dies entspricht 3642 ha. Eine genaue Übersicht kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

 
Diese zeigt, dass für Crottendorf der Flächenwert der Suchräume mit 21 % ca. 10-mal größer als die Mindestanforderung ist. Werden die angrenzenden Gebiete mit betrachtet, welche im Gemarkungsgebiet sichtbar sind, steigt der Wert sogar auf 35 %. Dabei wurden die Gemarkungsflächen und die Flächen der angrenzenden Suchräume als 100 % betrachtet.
 
Im folgenden Abschnitt sollen weitere Ausschlusskriterien erläutert werden, welche in die Betrachtung einfließen müssen:
Wassereinzugsgebiet
Für den Bereich Unterbecken - D ist eine Änderung des Quellgebietes Heide Crottendorf in Vorbereitung. Dabei ist der Flächenbereich der Schutzzone II als Ausschlusskriterium zu beachten. Da die Quellgebietsverordnung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 in Kraft tritt, lag die Unterlage vor Fertigstellung des ROPW noch nicht vor.
 
 
 
 
 
 
Altbergbau
Für die Bereiche Staatswald - C sowie Liebenstein - A sind Grubengebäude aus Altbergbau bekannt. Diese sind individuell noch, als mögliches Ausschlusskriterium, im Rahmen der folgenden Verfahrensschritte zu betrachten. Dazu ist das Bergamt Freiberg zusätzlich einzubinden.
 
Sichtachse Crottendorf - Fichtelberg
Die Gemeinde Crottendorf ist eingebettet in das Obere Erzgebirge. Hier spielen besondere Sichtachsen, als ein Merkmal von der individuellen Einordnung in die Erzgebirgslandschaft, eine große Rolle. Diese sind ortsbildprägend und entsprechend zu berücksichtigen. Dabei ist die Sichtachse zum Fichtelberg als solches Merkmal zu berücksichtigen. Dadurch bildet sich folgender Sichtkorridor heraus, welche im Gebiet Staatswald - C korrigierend wirkt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
"Naturschutzgroßprojekt Bergwiesen, Teiche, Moore und Wälder in historischen Bergbaulandschaften des Erzgebirges"

Das Naturschutzgroßprojekt, welches große Teile des Gemarkungsgebietes betrifft, soll die historische Kulturlandschaft im Erzgebirge wieder besonders herausbilden und fördern. Da Windenergieanlagen nicht zur Kulturlandschaft im Erzgebirge gezählt werden können, muss eine mögliche Beeinträchtigung durch solche Anlagen vermieden werden. Insbesondere der erzielte ökologische Wert der Flächen der Flora und Fauna sind im Besonderen zur berücksichtigen. Hier entstehen unter Umständen in Zukunft weitere Naturschutzgebiete, welche per se als Ausschlusskriterium zu werten sind. Da noch nicht genau feststeht, um welche Bereiche es sich hier handelt, ist ein vorsorgliches Ausklammern der Flächen angezeigt. Die folgende Karte zeigt den Flächenumgriff der Gemeinde Crottendorf und Sehmatal, welche sich ebenfalls am Naturschutzgroßprojekt beteiligt. Diese Flächen sind als Ausschlusskriterium zu berücksichtigen.
 
Durch die Berücksichtigung von Flächen des Naturschutzgroßprojektes müssen die Bereiche A, D und E entsprechend korrigiert werden.
 
Wind über Wald
Die ausgewiesenen Bereiche Wind über Wald bilden mit ca. 18,4% das größte Einzelgebiet im Bereich der Gemeinde Crottendorf. Dabei erfüllt der Wald, insbesondere aufgrund der hier örtlichen Größe, viele Eigenschaften. Dabei spielen, neben touristischen und waldwirtschaftlichen Funktionen, besonders die ökologischen Faktoren eine maßgebliche Rolle. Insbesondere die Speicherfunktion für den Wasserhalt ist hier besonders hervorzuheben. Da sich der Staatswald im Bereich C durch eine besonders anspruchsvolle Topografie auszeichnet, sind die Folgen einer möglichen Erschließung durch die Windkraft als besonders hoch einzuschätzen. Dies wird sich weiterhin auf die oben genannten Funktionen deutlich negativ auswirken. Daher sind diese Flächen deutlich zu korrigieren, um ein vertretbares Maß an Fläche, bei der auch die Topografie entsprechend passfähig ist, zu berücksichtigen. Die Gemeinde Crottendorf fordert eine Einführung eines Topografiefaktors, welcher den Suchraum in schwer zu erreichenden Gegenden im Wald korrigiert und real erscheinen lässt.
Abschließend sei angemerkt, dass die Verwendung von Waldflächen für die Windenergieerzeugung als äußerst kritisch betrachtet wird. Insbesondere, weil negative Veränderungen im Gesamtgleichgewicht des Ökosystems Wald erst sehr spät erkennbar sind und dann nicht mehr korrigiert werden können.
 
Wahlrecht für Kommunen mit einer überdurchschnittlichen Ausweisung von Suchraumgebieten für die Windenergie
Im Zuge der Suchraumauswertung der Gemeinde Crottendorf kommen ca. 21 % der Fläche für Windenergieanlagen in Betracht. Im Vergleich zu den möglichen Flächen im Planungsverband Chemnitz von 4,6% wird in Crottendorf ein deutlich überproportionales Flächenangebot ausgewiesen. Dies wird als unverhältnismäßig hoch eingeschätzt. Hier sollte, im Zuge der fortlaufenden Verfahrensschritte, darauf hingearbeitet werden, dass in solch einem Falle ein Korrekturansatz eingeführt werden kann. Dieser korrigiert die Flächengröße in der jeweiligen Kommune unter Beachtung des Gesamtzieles des Planungsverbandes. Dadurch entsteht eine Verhältnismäßigkeit unter Wahrung der Zielrichtung der Planungsunterlage.
 
Energiemengenbetrachtung
Unter der Annahme, dass ein Windrad der 3 MW-Klasse ca. 15 GWh/a Energie erzeugt, ist der Bedarf für die Versorgung der Gemeinde Crottendorf mit ca. 22 GWh/a durch 2 Windräder der 3 MW-Klasse gedeckt. Zur Sicherstellung weiterer Bedarfe, insbesondere in Kommunen, die keine Flächen ausweisen können, erscheint es als Verhältnismäßigkeit, die Anzahl der Windräder auf das Doppelte oder Dreifache zu erhöhen. Die dafür benötigte Fläche würde sich auf maximal 6 ha belaufen (Annahme von 1 ha pro Windrad ist eher großzügig). Die Ausweisung von 2 % der Fläche des Gemarkungsgebietes, was eine Fläche von 72 ha ergeben würde, erscheint sehr hoch. Unter der Annahme, dass der gesamte Suchraum von 763 ha mit Winderzeugungsanlagen ausgebaut wird, könnten 763 Erzeugungsanlagen der 3 MW-Klasse errichtet werden. Dieser Wert erscheint unrealistisch und führt die Annahme des Flächenzieles von 2% für den Planungsverband Chemnitz ad absurdum.
 
Die Gemeinde Crottendorf fordert daher ein Umsteuern des Planungsverbandes, sodass realistische Flächenumgriffe in allen Gemarkungen ausgewiesen werden. Hier soll insbesondere das Recht sowie die Pflicht gegenüber den Kommunen verankert werden, dass diese selbst über die auszuweisenden Flächen entscheiden können und jeder einen angemessenen Beitrag leisten muss.
 
Im Technischen Ausschuss vom 18.03.2024 wurden folgende Aspekte diskutiert:
 
·         Liebenstein gerne Ausschluss wegen Beschattung
·         Hemberg wäre eine Möglichkeit und Gebiet D
·         Das Gebiet Oberbecken - F - wäre ein guter Standort, dort ist bereits Technik vorhanden, und es betrifft nicht unsere Gemarkung

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, die Berücksichtigung der Aspekte aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.03.24 sowie die folgenden Faktoren für die Ausarbeitung der Stellungnahme "Wind" anzuwenden:
 
Bevorzugung als potentiellen Standort das Gebiet D Unterbecken, der Bereich am Oberbecken, Gebiet F, in Vereinbarkeit mit der Gemeinde Raschau - Markersbach und nachrangig das Gebiet E Staatswald
 
·         Berücksichtigung Quellgebiet Heide
·         Berücksichtigung Altbergbau
·         Berücksichtigung Sichtachse zum Fichtelberg
·         Berücksichtigung Ansatz Wind über Wald
·         Berücksichtigung Verhältnismäßigkeit Flächenanteil

Abstimmungsergebnis:
 
Beschlussfähigkeit
(Gesetzl.) Mitgliederzahl
16
davon anwesend
8
Abstimmung
dafür
8
dagegen
0
befangen
0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Diskussion vor Beschlussfassung:
 
BM
Der vorliegende Sachvortrag stellt hier den Entwurf der Stellungnahme dar.
 
Allerdings werden Fragen, wie die zur Topographie, Tallage, Höhengefälle oder Windeffizienz etc. nicht gestellt, aber ich gehe davon aus, dass die eine oder andere Korrektur noch kommen wird.
Wir haben versucht, hier nachhaltige Faktoren einzubeziehen.
 
Gebiet D Unterbecken - die Schutzzone II wird vergrößert werden - was dann wiederum ein Ausschlusskriterium bedeutet und die Fläche korrigiert werden muss.
Die dazugehörende Verordnung steht kurz vor der Veröffentlichung: voraussichtl. April/Mai 2024.
 
Andreas Demmler:
Diese Sachen, die der TA diskutiert hat, können wir in den Beschluss aufnehmen, also die Flächen, die wir uns vorstellen können. Wir müssen was anbieten, was Sinn macht. Wie wird sich der Staatsforst zu dem Thema äußern?
 
BM
Eigentlich müssten wir eine Umfrage per Munipolis zum Thema wind starten.
 
Andreas Demmler:
Das halte ich nicht für sinnvoll, da wir uns in einer "Vor-Phase" befinden.
 
Beate Weißer-Lindner:
Kann man als Gemeinde nicht in Vorlauf gehen, dort Grundstücke vorzuschlagen?
 
BM
Die Flächen sind zu groß, und die Topographie ist auch nicht ganz einfach.
Gebiet D würden wir in den Vordergrund stellen, dieses könnten wir uns gut vorstellen. Dies nehmen wir in den Beschluss mit auf.
 
Nicht zu vergessen, wir gehören auch zum Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Diesen werden wir auch noch, in Verbindung mit dem Naturschutzgroßprojekt, mit aufnehmen.
In den nächsten Schritten wird dann das Wassereinzugsverfahren mit aufgenommen werden, da bin ich mir sicher, bei allen anderen Faktoren wird es schwierig werden.

 




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Gemeinde Crottendorf
Annaberger Straße 230 c, 09474 Crottendorf
Tel.: 037344 765-0
E-Mail: info@crottendorf.de
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